Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Franke Gebäudereinigung – Zentraldisposition Deutschland
Inhaber: Christian Franke
Stand: 03/2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Franke Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen, insbesondere Unterhalts-, Glas-, Grund- und Sonderreinigungen.

(2) Art, Umfang und Intervall der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag.


§ 3 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Vertrages oder durch Aufnahme der Leistung zustande.


§ 4 Leistungsdurchführung

(1) Die Leistungen werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks erbracht.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

(3) Der Auftragnehmer entscheidet über Personaleinsatz und Organisation eigenständig.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist
  • Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung stehen
  • alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden

(2) Schlüssel und Zugangsdaten sind rechtzeitig zu übergeben.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Wird der Zugang zur Leistungserbringung nicht ermöglicht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen
  • Mahngebühren zu erheben
  • Leistungen auszusetzen


§ 7 Preisanpassung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen bei:

  • Tariflohnerhöhungen
  • gestiegenen Material- oder Energiekosten
  • gesetzlichen Änderungen

(2) Die Anpassung wird mindestens 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt.


§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird in der Regel mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

(2) Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 9 Mängel, Gewährleistung und Schadensminderungspflicht

(1) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

(3) Erst nach erfolgloser Nachbesserung können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Schadensminderungspflicht einzuhalten und erkannte Mängel unverzüglich zu melden.

(5) Die Wiedergutmachung erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.


§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf
5.000,00 € pro Schadensfall.

(4) Dies gilt auch für:

  • Ersatzleistungen
  • Folgeschäden
  • sonstige Ansprüche

(5) Unberührt bleiben:

  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
  • zwingende gesetzliche Haftung


§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse wie Streik, Naturkatastrophen oder behördliche Maßnahmen entbinden vorübergehend von der Leistungspflicht.


§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Details sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.


§ 13 Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.