FAQ – Unterhaltsreinigung


Die Unterhaltsreinigung sorgt für dauerhaft saubere und gepflegte Räume – ob im Büro, in Schulen, Praxen oder Privathaushalten.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere Unterhaltsreinigung.


Frage: Was versteht man unter Unterhaltsreinigung?
Antwort: Die Unterhaltsreinigung umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsarbeiten, die für gepflegte und hygienische Räume sorgen – z. B. Staubsaugen, Wischen, Abfallentsorgung, Sanitärreinigung und Oberflächenpflege.


Frage: Welche Objekte betreuen Sie?
Antwort: Wir reinigen Büros, Schulen, Kitas, Praxen, Krankenhäuser, Industrieflächen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte – zuverlässig und nach einheitlichen Standards.


Frage: Wie oft wird die Unterhaltsreinigung durchgeführt?
Antwort: Das hängt vom Bedarf ab. Typisch sind tägliche, wöchentliche oder mehrmals wöchentliche Intervalle. Wir passen uns flexibel an Ihre Wünsche an.


Frage: Welche Reinigungsmittel verwenden Sie?
Antwort: Wir arbeiten mit umweltfreundlichen, biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln und setzen moderne Verfahren wie Mikrofasermethoden und Dosiertechnik ein.


Frage: Sind Ihre Mitarbeitenden geschult?
Antwort: Ja. Alle Reinigungskräfte sind nach unseren Qualitätsstandards geschult und werden regelmäßig weitergebildet – u. a. nach DIN 13063 (medizinische Einrichtungen) und DIN 77400 (Schulen & Kitas).


Frage: In welchen Regionen bieten Sie Unterhaltsreinigung an?
Antwort: Wir sind in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin tätig – mit einheitlichen Qualitätsstandards an allen Standorten.


Frage: Was kostet die Unterhaltsreinigung?
Antwort: Die Preise richten sich nach Flächengröße, Reinigungsintervallen und Leistungsumfang. Sie erhalten von uns ein individuelles, unverbindliches Angebot.


Frage: Wie schnell kann die Unterhaltsreinigung starten?
Antwort: In der Regel können wir innerhalb weniger Tage beginnen. Gemeinsam stimmen wir Startzeitpunkt und Umfang ab.


Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Kostenzuschuss & Abrechnung für Unterhaltsreinigung

Die Kosten für die Unterhaltsreinigung können in vielen Fällen abgerechnet oder steuerlich geltend gemacht werden:


1. Betriebskostenabrechnung bei Mietobjekten

Für Hausverwaltungen sind Unterhaltsreinigungen umlagefähig und können über die Nebenkosten auf die Mieter verteilt werden.


2. Steuerliche Vorteile für Privathaushalte

Privatpersonen können die Unterhaltsreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.


3. Betriebsausgaben für Unternehmen

Für gewerblich genutzte Flächen sind die Reinigungskosten voll absetzbare Betriebsausgaben.


4. Unser Service für Sie

✔ Transparente und nachvollziehbare Abrechnung
✔ Digitale Dokumentation der Leistungen
✔ Beratung zu steuerlichen und rechtlichen Möglichkeiten


Ihr Vorteil:

Mit Umlage, steuerlicher Absetzbarkeit und Betriebsausgaben reduzieren Sie die Kosten für Ihre Unterhaltsreinigung spürbar.

👉 Kontaktieren Sie uns – wir prüfen gemeinsam die für Sie beste Lösung.


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Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!



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