
FAQ – Treppenhausreinigung
Ein sauberes Treppenhaus sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild, Sicherheit und zufriedene Bewohner.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere professionelle Treppenhausreinigung.
Frage:
Welche Leistungen umfasst die Treppenhausreinigung?
Antwort: Wir reinigen Böden, Stufen, Handläufe, Geländer, Türen, Fenster im Treppenhaus, Lichtschalter, Aufzüge und Eingangsbereiche – gründlich und zuverlässig.
Frage: In welchen Intervallen führen Sie die Reinigung durch?
Antwort:
Je nach Wunsch wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder nach individuellen Vorgaben der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.
Frage: Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?
Antwort: Ja. Wir nutzen umweltfreundliche, materialschonende Reinigungsmittel und bringen die komplette Ausrüstung mit.
Frage: Sind auch Sonderleistungen möglich?
Antwort:
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir Fenster- und Glasreinigung, Grundreinigung oder Spezialleistungen wie Graffiti-Entfernung im Eingangsbereich.
Frage: Wer beauftragt die Treppenhausreinigung?
Antwort:
Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter oder auch Mieter können unsere Leistungen beauftragen.
Frage: In welchen Regionen bieten Sie Treppenhausreinigungen an?
Antwort:
Wir sind in
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin tätig – mit einheitlich hohen Standards.
Frage: Was kostet die Treppenhausreinigung?
Antwort:
Die Preise richten sich nach Größe, Ausstattung, Intervallen und gewünschten Zusatzleistungen. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.
Frage:
Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort:
Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an
info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kostenzuschuss & Abrechnung für Treppenhausreinigung
Die Kosten für die Treppenhausreinigung lassen sich in vielen Fällen umlegen oder steuerlich geltend machen:
1. Umlagefähige Nebenkosten
Vermieter und Hausverwaltungen können die Kosten in der Regel über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
2. Steuerliche Vorteile für Eigentümer & Mieter
Privatkunden können die Kosten für die Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.
3. Betriebsausgaben für Gewerbeobjekte
Für gewerblich genutzte Immobilien sind die Reinigungskosten voll als Betriebsausgabe absetzbar.
4. Unser Service für Sie
✔ Transparente, nachvollziehbare Abrechnung
✔ Flexible Reinigungsintervalle nach Bedarf
✔ Kombination mit Glas- oder Grundreinigung möglich
Ihr Vorteil:
Mit einer professionellen Treppenhausreinigung sichern Sie den Werterhalt Ihrer Immobilie, vermeiden Konflikte zwischen Mietern und schaffen ein repräsentatives Erscheinungsbild. 👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell für Ihr Objekt.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird:
Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!