FAQ – Treppenhausreinigung


Ein sauberes Treppenhaus sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild, Sicherheit und zufriedene Bewohner.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere professionelle Treppenhausreinigung.


Frage: Welche Leistungen umfasst die Treppenhausreinigung?
Antwort: Wir reinigen Böden, Stufen, Handläufe, Geländer, Türen, Fenster im Treppenhaus, Lichtschalter, Aufzüge und Eingangsbereiche – gründlich und zuverlässig.


Frage: In welchen Intervallen führen Sie die Reinigung durch?
Antwort: Je nach Wunsch wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder nach individuellen Vorgaben der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.


Frage: Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?
Antwort: Ja. Wir nutzen umweltfreundliche, materialschonende Reinigungsmittel und bringen die komplette Ausrüstung mit.


Frage: Sind auch Sonderleistungen möglich?
Antwort: Ja. Auf Wunsch übernehmen wir Fenster- und Glasreinigung, Grundreinigung oder Spezialleistungen wie Graffiti-Entfernung im Eingangsbereich.


Frage: Wer beauftragt die Treppenhausreinigung?
Antwort: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter oder auch Mieter können unsere Leistungen beauftragen.


Frage: In welchen Regionen bieten Sie Treppenhausreinigungen an?
Antwort: Wir sind in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin tätig – mit einheitlich hohen Standards.


Frage: Was kostet die Treppenhausreinigung?
Antwort: Die Preise richten sich nach Größe, Ausstattung, Intervallen und gewünschten Zusatzleistungen. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.


Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Kostenzuschuss & Abrechnung für Treppenhausreinigung

Die Kosten für die Treppenhausreinigung lassen sich in vielen Fällen umlegen oder steuerlich geltend machen:


1. Umlagefähige Nebenkosten

Vermieter und Hausverwaltungen können die Kosten in der Regel über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.


2. Steuerliche Vorteile für Eigentümer & Mieter

Privatkunden können die Kosten für die Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.


3. Betriebsausgaben für Gewerbeobjekte

Für gewerblich genutzte Immobilien sind die Reinigungskosten voll als Betriebsausgabe absetzbar.


4. Unser Service für Sie

✔ Transparente, nachvollziehbare Abrechnung
✔ Flexible Reinigungsintervalle nach Bedarf
✔ Kombination mit Glas- oder Grundreinigung möglich


Ihr Vorteil:

Mit einer professionellen Treppenhausreinigung sichern Sie den Werterhalt Ihrer Immobilie, vermeiden Konflikte zwischen Mietern und schaffen ein repräsentatives Erscheinungsbild. 👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell für Ihr Objekt.


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Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!



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