
FAQ – Krankenhaus- & Praxisreinigung
Hygiene in medizinischen Einrichtungen rettet Leben.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu unserer Krankenhaus-, Klinik- und Praxisreinigung nach DIN 13063.
Frage: Nach welchen Standards arbeiten Sie in Krankenhäusern und Praxen?
Antwort:
Wir arbeiten nach der
DIN 13063 (Krankenhausreinigung), nach RKI-Richtlinien sowie nach unseren internen Qualitätsmanagementsystemen (ISO 9001).
Frage: Welche Bereiche reinigen Sie?
Antwort: Wir übernehmen die Reinigung von Patientenzimmern, OP-Bereichen, Intensivstationen, Arztpraxen, Wartezimmern, Sanitärräumen und Verwaltungsbereichen – immer mit abgestuften Hygieneplänen.
Frage:
Wie stellen Sie die Einhaltung der Hygienestandards sicher?
Antwort: Durch geschultes Fachpersonal, standardisierte Reinigungspläne, den Einsatz von Desinfektionsmitteln nach VAH-Liste, interne Audits und digitale Dokumentation.
Frage:
Sind Ihre Mitarbeitenden speziell ausgebildet?
Antwort:
Ja. Alle Mitarbeitenden für Krankenhaus- und Praxisreinigung werden regelmäßig in Hygiene, Infektionsschutz und DIN 13063 geschult oder durch einen Zertifizierten Objektleiter /Vorarbeiter angeführt.
Frage:
Können auch sensible Bereiche wie OPs oder Isolierstationen gereinigt werden?
Antwort: Ja. Wir verfügen über speziell geschulte Desinfektoren und Fachkräfte, die nach festgelegten Hygienestufen arbeiten.
Frage:
In welchen Regionen bieten Sie Krankenhausreinigungen an?
Antwort: Unsere Teams sind in
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin im Einsatz – mit einheitlichen Standards an allen Standorten.
Frage:
Was kostet eine Krankenhaus- oder Praxisreinigung?
Antwort:
Die Preise richten sich nach Leistungsumfang, Flächengröße und Hygienestufe. Wir erstellen Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an
info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kostenzuschuss & Abrechnung für Krankenhaus- & Praxisreinigung
Die Kosten für Krankenhaus- und Praxisreinigung sind notwendige Betriebskosten und können in der Regel vollständig abgerechnet werden:
1. Abrechnung über Krankenkassen / GKV
In Kliniken und Praxen sind Reinigungskosten Teil der Betriebskosten und fließen in die Kalkulation der Krankenkassenabrechnung ein.
2. Fördermöglichkeiten bei Modernisierung
In bestimmten Fällen (z. B. Bau oder Modernisierung von Kliniken) können Hygienekosten durch öffentliche Förderprogramme berücksichtigt werden.
3. Steuerliche Absetzbarkeit
Für niedergelassene Ärzte und private Praxen sind Reinigungskosten voll als Betriebsausgabe absetzbar.
4. Unser Service für Sie
✔ Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (DIN 13063, RKI, Hygieneverordnungen)
✔ Lückenlose Dokumentation für Behörden & Kassen
✔ Transparente Abrechnung nach klar definierten Leistungen
Ihr Vorteil:
Mit zertifizierten Prozessen und transparenter Abrechnung sichern Sie sich nicht nur Hygiene, sondern auch rechtliche Sicherheit.
👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell für Ihre Einrichtung.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird:
Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!