FAQ – Haushaltshilfe & Unterhaltsreinigung

Sie überlegen, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen und haben noch Fragen?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere Leistungen, Abläufe und Konditionen.
So wissen Sie schon vorab, was Sie bei uns erwartet – transparent, unkompliziert und zuverlässig.


Frage: Welche Aufgaben übernimmt Ihre Haushaltshilfe?
Antwort: Unsere Haushaltshilfen kümmern sich um alle typischen Reinigungsarbeiten des täglichen Bedarfs: Staubsaugen, Wischen, Müllentsorgung, Staub- und Spinnwebenentfernung, Reinigung von Türen, Fußleisten, Lichtschaltern und Sanitäranlagen.


Frage:  Muss ich Reinigungsmittel oder Geräte bereitstellen?
Antwort: Nein. Wir bringen unsere umweltfreundlichen, biologisch abbaubaren Reinigungsmittel und das nötige Material selbst mit.


Frage:  Kann ich die Haushaltshilfe regelmäßig buchen?
Antwort: Ja. Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Unterstützung benötigen oder regelmäßig – z. B. wöchentlich oder monatlich. Wir richten uns flexibel nach Ihren Wünschen.


Frage:  Übernehmen Sie auch Bügeln und Wäsche?
Antwort: Ja. Wir bieten Wäschewaschen, chemische Reinigung, Bügelservice sowie Abhol- und Lieferservice an. Auf Wunsch wird Ihre Kleidung direkt in den Schrank gehängt.


Frage:  Bieten Sie auch einen Einkaufsservice an?
Antwort: Ja. Wir erledigen Ihren Lebensmitteleinkauf oder begleiten Sie beim Einkauf. Gerne liefern wir die Einkäufe bis in den Kühlschrank.


Frage: In welchen Regionen bieten Sie Haushaltshilfen an?
Antwort: Unsere Haushaltshilfen sind in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin für Sie im Einsatz.


Frage:  Wie schnell kann ich einen Termin bekommen?
Antwort: In der Regel können wir innerhalb weniger Tage einen Termin anbieten. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir stimmen einen passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab.


Frage: Was kostet eine Haushaltshilfe bei Ihnen?
Antwort: Unsere Preise sind transparent und richten sich nach Aufwand und Leistungsumfang. Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot, das exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.


Frage: Sind Ihre Mitarbeitenden geschult und vertrauenswürdig?
Antwort: Ja. Alle unsere Haushaltshilfen sind professionell geschult, erfahren und arbeiten nach einheitlichen Qualitätsstandards. Diskretion und Verlässlichkeit sind für uns selbstverständlich.


Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928/ 425664, schreiben Sie eine E-Mail an info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen kurzfristig ein unverbindliches Angebot.


Frage: Kann ich die Haushaltshilfe über die Krankenkasse oder Pflegekasse abrechnen lassen?
Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme oder Bezuschussung möglich:

  • Krankenkasse: Bei Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder mit ärztlichem Attest können Leistungen teilweise übernommen werden.
  • Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad können Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) genutzt werden. Diese ermöglichen die Abrechnung von Haushaltshilfen direkt über die Pflegekasse.
  • Steuerliche Vorteile: Auch ohne Pflegegrad lassen sich unsere Leistungen als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend machen.

Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, und stellen die notwendigen Nachweise bereit.


Kostenzuschuss & Abrechnung für Ihre Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe müssen Sie nicht immer komplett selbst tragen. In vielen Fällen gibt es finanzielle Unterstützung durch Krankenkassen, Pflegekassen oder steuerliche Vorteile.


Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt:


1. Krankenkasse – Haushaltshilfe bei Krankheit oder nach Klinikaufenthalt

Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht selbst führen können, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe ganz oder teilweise übernehmen.
➡ Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest.
➡ Die Kosten werden je nach Krankenkasse direkt übernommen oder nachträglich erstattet.


2. Pflegekasse – Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad gibt es monatlich 125 € Entlastungsbetrag, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Dieser Betrag kann u. a. für Haushaltshilfen eingesetzt werden.
➡ Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.


3. Steuerliche Vorteile – haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch ohne Pflegegrad können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen.
➡ Bis zu
20 % der Kosten (max. 4.000 € pro Jahr) können als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden.


4. Unser Service für Sie

✔ Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
✔ Wir stellen die nötigen Nachweise und Rechnungen aus.
✔ Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.


Ihr Vorteil:

Mit Zuschüssen, Pflegekassen-Leistungen oder Steuervergünstigungen können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe spürbar senken.


👉 Kontaktieren Sie uns – wir prüfen gemeinsam, welche Unterstützung für Sie infrage kommt.



Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird:

Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!



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