FAQ - Glas- & Fensterreinigung


Klare Sicht, saubere Fassaden und ein gepflegter Eindruck – unsere Glas- und Fensterreinigung sorgt für streifenfreien Glanz in jedem Gebäude.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu unserer professionellen Glasreinigung.


Frage: Welche Glasflächen reinigen Sie?
Antwort: Wir reinigen Fenster, Glasfassaden, Wintergärten, Glasdächer, Schaufenster, Trennwände und Leuchtreklamen – innen wie außen.


Frage: Mit welchen Methoden arbeiten Sie?
Antwort: Wir nutzen klassische Glasreinigung, Teleskopstangen mit Reinwassertechnik (Osmoseverfahren) sowie Hubarbeitsbühnen für schwer zugängliche Flächen.


Frage: Entfernen Sie auch hartnäckige Verschmutzungen?
Antwort: Ja. Wir beseitigen auch Baustaub, Zementschleier, Vogelkot, Insektenrückstände und Witterungsspuren – streifenfrei und materialschonend.


Frage: Sind Ihre Mitarbeitenden geschult und abgesichert
Antwort: Ja. Unsere Glasreiniger sind speziell ausgebildet, geschult in Arbeitssicherheit und verfügen über Erfahrung in Höhen- und Fassadenarbeiten.


Frage: In welchen Regionen bieten Sie Glasreinigungen an?
Antwort: Wir sind in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin im Einsatz – mit einheitlich hohen Qualitätsstandards.


Frage: Wie oft sollte Glas gereinigt werden?
Antwort: Das hängt vom Objekt ab. Für Büros und Geschäfte sind monatliche oder vierteljährliche Intervalle üblich, bei Privathaushalten reicht oft ein bis zweimal pro Jahr.


Frage: Was kostet die Glas- und Fensterreinigung?
Antwort: Die Preise richten sich nach Fläche, Verschmutzungsgrad und Zugänglichkeit. Sie erhalten von uns ein unverbindliches, individuelles Angebot.


Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Kostenzuschuss & Abrechnung für Glas- & Fensterreinigung

Die Kosten für Glasreinigung können teilweise umgelegt oder steuerlich geltend gemacht werden:


1. Umlagefähige Nebenkosten

Für Hausverwaltungen sind regelmäßige Glasreinigungen umlagefähig und können auf die Mieter verteilt werden.


2. Steuerliche Vorteile für Privathaushalte

Privatpersonen können die Glasreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.


3. Betriebsausgaben für Unternehmen

Für Gewerbeimmobilien ist die Glas- und Fensterreinigung eine voll absetzbare Betriebsausgabe.


4. Unser Service für Sie

✔ Transparente, nachvollziehbare Abrechnung
✔ Digitale Nachweise für Hausverwaltungen
✔ Beratung zu Intervallen & Kostenoptimierung


Ihr Vorteil:

Mit Umlagefähigkeit, steuerlicher Absetzbarkeit und Betriebsausgaben reduzieren Sie Ihre Reinigungskosten erheblich.

👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell zu den besten Möglichkeiten.


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Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!



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