
FAQ - Glas- & Fensterreinigung
Klare Sicht, saubere Fassaden und ein gepflegter Eindruck – unsere Glas- und Fensterreinigung sorgt für streifenfreien Glanz in jedem Gebäude.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu unserer professionellen Glasreinigung.
Frage:
Welche Glasflächen reinigen Sie?
Antwort: Wir reinigen Fenster, Glasfassaden, Wintergärten, Glasdächer, Schaufenster, Trennwände und Leuchtreklamen – innen wie außen.
Frage:
Mit welchen Methoden arbeiten Sie?
Antwort: Wir nutzen klassische Glasreinigung, Teleskopstangen mit Reinwassertechnik (Osmoseverfahren) sowie Hubarbeitsbühnen für schwer zugängliche Flächen.
Frage: Entfernen Sie auch hartnäckige Verschmutzungen?
Antwort:
Ja. Wir beseitigen auch Baustaub, Zementschleier, Vogelkot, Insektenrückstände und Witterungsspuren – streifenfrei und materialschonend.
Frage: Sind Ihre Mitarbeitenden geschult und abgesichert
Antwort:
Ja. Unsere Glasreiniger sind speziell ausgebildet, geschult in Arbeitssicherheit und verfügen über Erfahrung in Höhen- und Fassadenarbeiten.
Frage: In welchen Regionen bieten Sie Glasreinigungen an?
Antwort:
Wir sind in
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin im Einsatz – mit einheitlich hohen Qualitätsstandards.
Frage: Wie oft sollte Glas gereinigt werden?
Antwort: Das hängt vom Objekt ab. Für Büros und Geschäfte sind monatliche oder vierteljährliche Intervalle üblich, bei Privathaushalten reicht oft ein bis zweimal pro Jahr.
Frage: Was kostet die Glas- und Fensterreinigung?
Antwort: Die Preise richten sich nach Fläche, Verschmutzungsgrad und Zugänglichkeit. Sie erhalten von uns ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Frage:
Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort:
Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an
info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kostenzuschuss & Abrechnung für Glas- & Fensterreinigung
Die Kosten für Glasreinigung können teilweise umgelegt oder steuerlich geltend gemacht werden:
1. Umlagefähige Nebenkosten
Für Hausverwaltungen sind regelmäßige Glasreinigungen umlagefähig und können auf die Mieter verteilt werden.
2. Steuerliche Vorteile für Privathaushalte
Privatpersonen können die Glasreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.
3. Betriebsausgaben für Unternehmen
Für Gewerbeimmobilien ist die Glas- und Fensterreinigung eine voll absetzbare Betriebsausgabe.
4. Unser Service für Sie
✔ Transparente, nachvollziehbare Abrechnung
✔ Digitale Nachweise für Hausverwaltungen
✔ Beratung zu Intervallen & Kostenoptimierung
Ihr Vorteil:
Mit Umlagefähigkeit, steuerlicher Absetzbarkeit und Betriebsausgaben reduzieren Sie Ihre Reinigungskosten erheblich.
👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell zu den besten Möglichkeiten.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird:
Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!