FAQ – Gehweg- & Parkplatzreinigung


Saubere Gehwege und Parkflächen sind die Visitenkarte jedes Unternehmens und jeder Immobilie.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere Gehweg- und Parkplatzreinigung.


Frage: Welche Flächen reinigen Sie?
Antwort: Wir reinigen Gehwege, Zufahrten, Innenhöfe, Parkplätze, Tiefgaragen sowie Außenanlagen – von kleinen Privatflächen bis zu großflächigen Gewerbe- und Industriearealen.


Frage: Welche Methoden setzen Sie ein?
Antwort: Wir arbeiten mit Kehrmaschinen, Hochdrucktechnik, umweltfreundlichen Reinigungsmitteln und manuellem Kehren. Bei Bedarf entfernen wir auch Ölspuren oder Kaugummi.


Frage: Übernehmen Sie auch den Winterdienst?

Antwort: Ja. Neben der klassischen Reinigung bieten wir im Winter Schneeräumung und Streudienste an.


Frage: Sind Ihre Mitarbeitenden geschult?
Antwort: Ja. Unsere Reinigungskräfte sind für den Umgang mit Maschinen, Reinigungsmitteln und Sicherheitsanforderungen geschult.


Frage: Wie oft sollte eine Parkplatz- oder Gehwegreinigung erfolgen?
Antwort: Das hängt von der Nutzung ab. Bei stark frequentierten Flächen sind wöchentliche oder monatliche Intervalle sinnvoll, bei Privatanlagen reicht oft eine saisonale Reinigung.


Frage: In welchen Regionen bieten Sie Gehweg- & Parkplatzreinigungen an?
Antwort: Wir sind in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin tätig – mit einheitlichen Qualitätsstandards.


Frage: Was kostet die Reinigung?
Antwort: Die Kosten hängen von Fläche, Verschmutzungsgrad und Intervallen ab. Wir erstellen ein unverbindliches, individuelles Angebot.


Frage: Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Antwort: Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter (+49)3928 / 425664, schreiben Sie eine E-Mail an info@franke-gebaeudereinigung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Kostenzuschuss & Abrechnung für Gehweg- & Parkplatzreinigung

Die Kosten für Gehweg- und Parkplatzreinigungen können häufig umgelegt oder steuerlich geltend gemacht werden:


1. Umlagefähige Nebenkosten

Hausverwaltungen und Eigentümer können die Reinigungskosten auf die Mieter umlegen, da sie zu den Betriebskosten zählen.


2. Steuerliche Vorteile für Privatkunden

Privatkunden können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – bis zu 20 % der Kosten, max. 4.000 € pro Jahr.


3. Betriebsausgaben für Unternehmen

Für Gewerbe- und Industrieflächen sind die Kosten voll als Betriebsausgabe absetzbar.


4. Unser Service für Sie

✔ Einsatz moderner Kehrmaschinen & Reinigungstechnik
✔ Transparente Abrechnung & Nachweise
✔ Kombination mit Winterdienst & Grünflächenpflege möglich


Ihr Vorteil:

Mit regelmäßiger Gehweg- und Parkplatzreinigung sichern Sie ein gepflegtes Erscheinungsbild, steigern die Sicherheit und reduzieren Kosten durch Werterhalt. 👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell für Ihre Immobilie.


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Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen gerne weiter!



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